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   BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94   

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BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94 (https://dejure.org/1995,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 1 B 132.94 (https://dejure.org/1995,1915)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 (https://dejure.org/1995,1915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 538 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1134
  • DVBl 1995, 1310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Danach ist als Beschränkung des Anspruchs auf Einbürgerung der Ausweisungsgrund des § 46 Nr. 1 AuslG losgelöst von sonstigen Ausweisungsvoraussetzungen und -hindernissen selbständig zu beurteilen, auch wenn § 46 AuslG einleitend auf § 45 Abs. 1 AuslG verweist und insofern Beispiele für den dort genannten allgemeinen Ausweisungsgrund "Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland" aufzählt (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 [89 f.] = Buchholz 402.240 § 86 AuslG 1990 Nr. 1 S. 4 f.).

    Bei einer Betätigung für eine Vereinigung muß sich vielmehr der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der inneren Sicherheit nach polizeirechtlichen Grundsätzen in der Person des Ausländers konkretisiert haben (BVerwGE 96, 86 [91 f.]).

    Die Beschwerde macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof interpretiere die Begriffe "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" und "Gefährdung" ziemlich extensiv, während das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 31. Mai 1994, aaO., sich offensichtlich am Wortlaut orientiere und mithin eine enge Auslegung vornehme.

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Ein "Nachteil" im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nämlich gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwGE 75, 1, 14; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Die Pflicht zur Begründung der Verweigerung der Aktenvorlage oder Auskunft geht aber nicht so weit, daß die Begründung Rückschlüsse auf die geheimzuhaltenden Tatsachen eröffnen könnte (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

    Die im vorliegenden Fall nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO maßgebliche Erklärung der obersten Aufsichtsbehörde erfüllt im übrigen diese Anforderungen unter anderem deshalb nicht, weil die vom Beklagten als geheimhaltungsbedürftig angesehenen Erkenntnisse Vorgänge betreffen, die jedenfalls in wesentlichen Teilen längere Zeit zurückliegen oder in groben Umrissen teilweise bekannt waren und weil die Darlegungen der obersten Aufsichtsbehörde nicht erkennen lassen, aus welchen Gründen die angeforderten Akten nicht wenigstens teilweise vorgelegt oder in amtlich beglaubigten Auszügen bzw. Kopien - etwa unter Tilgung von Angaben, die Rückschlüsse auf die Erkenntnisquellen gestatten - zur Kenntnis gebracht werden können oder insoweit keine Auskunft erteilt werden kann (Beschluß vom 21. Juni 1993, aaO.).

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).

    Damit ist ein hinreichender Schutz dagegen gegeben, daß Verfassungsfeinde eingebürgert werden müssen und unter Berufung auf die insbesondere nur Deutschen zustehenden Freiheiten des Grundgesetzes die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates beeinträchtigen oder zerstören könnten (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [19 f.]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Ein "Nachteil" im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist nämlich gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (BVerwGE 75, 1, 14; Beschluß vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 481/68

    Flugblätter

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94
    Dieser Begriff beruht auf der Zusammenschau mehrerer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18, 20, 21Abs. 4und 28 Abs. 2 . Aus ihm wird hergeleitet, daß das Grundgesetz die neu konstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (vgl. etwa BVerfGE 28, 36 [48]; 28, 51 [55]; 30, 1 [19 ff.]; 39, 334 [349]; 63, 266 mit abweichender Meinung Simon 308 ff.; 80, 244 [253 ff.]).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Gründe für die Zulassung der Revision, die nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, darf das Revisionsgericht nicht berücksichtigen (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1995 BVerwG 1 B 132.94 NVwZ 1995, 1134; stRspr).
  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 B 1182/18

    Widerruf der Approbation; Kinderpornografie; Verhältnismäßigkeit

    Soweit der Kläger in seinem Schriftsatz vom 14. Februar 2019, der nach Ablauf der Frist zur Begründung des Zulassungsantrags beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangen ist, zu diesem Zulassungsgrund Ausführungen macht, können diese nicht berücksichtigt werden (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 VwGO; SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2011 - 3 A 131/10 -, juris Rn. 4; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 2. August 2010 - 4 BN 36.10 -, juris Rn. 5; v. 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, NVwZ 1995, 1134).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 17 A 1888/92

    Ausweisungsgrund; Erfüllung des Ausweisungstatbestandes; Nachrichtendienstliche

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1994, a.a.O. und Beschluß vom 14. Juni 1995 - 1 B 132.94 -, EZAR 277 Nr. 4.

    vgl.: BVerwG, Urteile vom 29. August 1961 - 1 C 164.59 -, Buchholz 402.21 § 1 HAG Nr. 2, vom 11. November 1980 - 1 C 23.75 -, InfAuslR 1981, 173 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 75 = EZAR 120 Nr. 5 und - 1 C 46.74 -, NJW 1981, 1915 = EZAR 120 Nr. 4, vom 17. März 1981 - 1 C 74.76 -, BVerwGE 62, 36 = DVBl 1981, 769 und vom 31. Mai 1994, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juni 1995, a.a.O.; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 110, § 46 Rdn. 3.

  • BVerwG, 25.06.2009 - 4 B 42.09

    Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung

    Das gilt bereits deshalb, weil im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde die geltend gemachten Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO abschließend darzulegen sind (Beschluss vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 20) und sich die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zulassungsgründe vorliegen, auf die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe beschränkt (Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - Buchholz 402.240 § 86 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10

    Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Prüfung des Senats ist auf die Beschwerdegründe beschränkt, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgetragen sind (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
  • BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09

    Erforderlichkeit einer Würdigung des Beweiswertes einer Urkunde im Rahmen der

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sind die geltend gemachten Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO abschließend darzulegen und beschränkt sich die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zulassungsgründe vorliegen, auf die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe (Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
  • BVerwG, 15.09.1995 - 1 PKH 20.95

    Ausländerrecht: Abstraktes Vorliegen eines Ausweisungsgrundes

    Der beschließende Senat hat aber bereits zu der vergleichbaren Regelung des § 86 Abs. 3 AuslG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Satz 2 AuslG entschieden, daß es allein darauf ankommt, ob ein Ausweisungsgrund (abstrakt) vorliegt, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (Urteil vom 31. Mai 1994 - BVerwG 1 C 5.93 - BVerwGE 96, 86 = Buchholz 402.240 § 86 AuslG Nr. 1; Beschluß vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 -).
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